Homosexualität - früher per Gesetz verboten
Als Beispiel dafür, dass Gerichte auch Fehlentscheidungen treffen können, sieht der ehemalige Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die frühere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Homosexualität: 1957 bestätigt das Gericht den aus dem Jahr 1872 stammenden und von den Nationalsozialist:innen verschärften Paragrafen 175, der sexuelle Beziehungen zwischen Männern unter Strafe stellt. Erst 1969 wird der Paragraf gelockert. 1994 wird er gestrichen. 2017 werden Verurteilungen aufgehoben und Betroffene entschädigt.
Textquelle: Presseportal
Die Sendung wird ausgestrahlt am Donnerstag, den 23.05.2024 um 05:50 Uhr auf SWR.
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