Homosexualität - früher per Gesetz verboten

Als Beispiel dafür, dass Gerichte auch Fehlentscheidungen treffen können, sieht der ehemalige Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die frühere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Homosexualität: 1957 bestätigt das Gericht den aus dem Jahr 1872 stammenden und von den Nationalsozialist:innen verschärften Paragrafen 175, der sexuelle Beziehungen zwischen Männern unter Strafe stellt. Erst 1969 wird der Paragraf gelockert. 1994 wird er gestrichen. 2017 werden Verurteilungen aufgehoben und Betroffene entschädigt.

Die Sendung wird ausgestrahlt am Donnerstag, den 23.05.2024 um 05:50 Uhr auf SWR.

23.05.2024
05:50
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Schlagwörter:Bildungsfernsehen
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