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Homosexualität - früher per Gesetz verboten

Dienstag, 11.10.2022 05:50 Uhr
SR
Dienstag
11.10.2022
05:50 Uhr
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Als Beispiel dafür, dass Gerichte auch Fehlentscheidungen treffen können, sieht der ehemalige Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die frühere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Homosexualität: 1957 bestätigt das Gericht den aus dem Jahr 1872 stammenden und von den Nationalsozialist:innen verschärften Paragrafen 175, der sexuelle Beziehungen zwischen Männern unter Strafe stellt. Erst 1969 wird der Paragraf gelockert. 1994 wird er gestrichen. 2017 werden Verurteilungen aufgehoben und Betroffene entschädigt.

Die Sendung wird ausgestrahlt am Dienstag, den 11.10.2022 um 05:50 Uhr auf SR.