
Bildquelle: Pressebild (ard2017)

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Es gab eine Zeit, da konnten deutsche Autofahrer fast blind und sturzbetrunken mit 100 km/h durch Städte und Gemeinden donnern, ohne sich strafbar zu machen. Das ist zwar kaum zu glauben, aber wahr, denn das allgemeine innerstädtische Tempolimit von 50 Kilometern pro Stunde wird erst am 1. September 1957 eingeführt. Bis dahin konnte man Vollgas geben, auch wenn man die Umwelt nur schemenhaft wahrnahm - verbindliche Sehtests werden erst 1963 eingeführt. Seit 1953 heißt es zwar ab und an "Pusten Sie mal!", aber die Fahruntüchtigkeit beginnt für den Gesetzgeber bei 1,5 Promille.
Textquelle: Presseportal
Die Sendung wird ausgestrahlt am Montag, den 01.06.2020 um 03:50 Uhr auf SWR.
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Schlagwoerter
Dokumentation/Reportage, Verkehr/Mobilität, Rückblick, Auto/Kraftfahrzeug