Die Staatsanwaltschaft Kassel stellte nach 16 Monaten ihre Ermittlungen ein. Dass die Gefahr längst bekannt war, hatte sie nicht ermittelt. Nachdem das hr-fernsehen enthüllt hatte, dass der Borkener Braunkohlenstaub lange vor dem Unglück untersucht und als explosionsgefährlich erkannt worden war, klagte die Witwe eines umgekommenen Bergmannes vor dem Landgericht Kassel gegen den damaligen Bergwerksdirektor und gegen die EON-Kraftwerke GmbH, Rechtsnachfolgerin der Preussen Elektra, der damaligen Grubenbetreiberin.
Das Verfahren begann im Juli 2010 vor dem Kasseler Landgericht. Diese Zivilklage auf Schadenersatz sollte auch dazu führen, dass erstmals geprüft wird, wie es zur der Grubenexplosion vom 1. Juni 1988 kommen konnte und wer dafür haftbar gemacht werden kann. Die Klage wurde im August 2014 abgewiesen, weil nach Ansicht des Gerichts ein individuelles Verschulden der Beklagten nicht festzustellen sei. Nun beginnt das Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Es ist die letzte Möglich
Die Sendung wird ausgestrahlt am Mittwoch, den 08.05.2019 um 21:00 Uhr auf ARD alpha.