Am 1. Juni 1988 explodierte die Grube Stolzenbach beim nordhessischen Borken. Die Kohlenstaubexplosion war das schwerste Unglück im deutschen Braunkohlenbergbau: 51 Männer starben, sechs konnten – 65 Stunden nach der Explosion – gerettet werden. Von der Gefahr, dass der Braunkohlenstaub im Borkener Revier explosionsgefährlich war, wussten Grubenleitung und Bergbehörden bereits mehr als zweanzig Jahre vor dem Unglück. Dennoch führten sie untertage keinen Explosionsschutz ein. Die Staatsanwaltschaft Kassel, die nach der Explosion wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt ermittelte, kam zu dem Schluss – der nächste Skandal –, dass das Unglück unvorhersehbar und unabwendbar gewesen sei.
Sie stellte nach 16 Monaten ihre Ermittlungen ein. Dass die Gefahr längst bekannt war, hatte sie nicht ermittelt. Nachdem das hr-fernsehen enthüllt hatte, dass der Borkener Braunkohlenstaub – lange vor dem Unglück – untersucht und als explosionsgefährlich erkannt worden war, klagte die Witwe eines umgekommenen Bergmannes vor dem Landgericht Kassel gegen den damaligen Bergwerksdirektor und gegen die EON-Kraftwerke GmbH, Rechtsnachfolgerin der Preussen Elektra, der damaligen Grubenbetreiberin.
Das Verfahren begann im Juli 2010 vor dem Kasseler Landgericht. Diese Zivilklage auf Schadenersatz sollte auch dazu führen, dass erstmals geprüft wird, wie es zur der Grubenexplosion vom 1. Juni 1988 kommen konnte und wer dafür haftbar gemacht werden kann. Die Klage wurde im August 2014 abgewiesen, weil nach Ansicht des Gerichts ein individuelles Verschulden der Beklagten nicht festzustellen sei. Nun beginnt das Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Es ist die letzte Möglichkeit, um die Bergwerkskatastrophe gerichtlich aufzuarbeiten. Die Dokumentation beleuchtet die Hintergründe des Unglücks und des damit verbundenen zweifachen Skandals.
Ein Film von Oliver Schmid
Die Sendung wird ausgestrahlt am Dienstag, den 03.05.2016 um 22:45 Uhr auf HR.