Was risikieren wir? *** In dem schon Jahre andauernden Gerichtsverfahren um die neunte Elbvertiefung wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig voraussichtlich im Februar 2017 ein Urteil fällen: darüber, ob die Stadt Hamburg die für ihren Hafen ersehnte Elbvertiefung bekommt oder ob die Richter den klagenden Naturschutzverbänden Recht geben. Die Richter müssen das sogenannte Verschlechterungsverbot im Verfahren umsetzen. Das heißt: Der ökologische Zustand der Elbe darf sich durch die Vertiefung nicht noch weiter verschlechtern und die Schäden an Tieren und Pflanzen müssen ausgeglichen werden. 45 Min geht der Frage nach, ob das überhaupt möglich ist.
Textquelle: Presseportal
Die Sendung wird ausgestrahlt am Montag, den 06.02.2017 um 22:00 Uhr auf Radio Bremen TV.
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