Früher hieß das „Entmündigung“. Seit 1992 nennt man es „Betreuung“: Dank Einführung des „Betreuungsgesetzes“ sollen Menschen Hilfe bekommen, die sich nicht selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können. Ein rechtlicher Betreuer steht ihnen zur Seite. Das kann ein ehrenamtlicher Betreuer sein, aber auch ein Berufsbetreuer. Klingt nach einem Erfolgsmodell? Kommt auf den Betreuer an...
Berufsbetreuer kann im Prinzip jeder werden. Eine Berufsausbildung hierfür gibt es nicht. Qualifikationsvoraussetzungen auch nicht. Das Gesetz fordert lediglich „eine geeignete Person“. Ein dehnbarer Begriff. Wer geeignet ist oder nicht, das entscheidet ganz allein der Betreuungsrichter.
Eines schreibt das Gesetz jedoch klar vor: Ein Betreuer muss den Willen des Betreuten beachten. Doch die schutzlose Situation der Betreuten lockt auch schwarze Schafe an. Und dabei geht es nicht „nur“ um Entscheidungen, die nicht im Sinne des Betreuten gefällt werden. Geld oder Wertsachen werden unterschlagen. Manchmal sogar im ganz großen Stil.
Wo bleibt also die Kontrolle? Die existiert. Sie wird von Rechtspflegern übernommen. Doch auch die sind heillos überlastet. Ein Rechtspfleger soll bis zu 900 Fälle gleichzeitig kontrollieren – schier unmöglich. Entscheidende Verbesserungen sind nicht in Sicht. Und so bleibt der Betreuungskriminalität weiterhin Tür und Tor geöffnet ...
Die Sendung wird ausgestrahlt am Samstag, den 25.06.2016 um 06:30 Uhr auf Phoenix.