§ 219a - Infos über Abreibung verboten?
Viele Jahre lang sorgte Paragraf 219a für heftige Debatten. Er stellte Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften unter Strafe. Dagegen klagte 2017 die Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Internet-Seite über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Sie ging bis nach Karlsruhe. 2022 stellte die Ampelregierung den Antrag, Paragraf 219a aus dem Gesetzbuch zu streichen.
Textquelle: Presseportal
Die Sendung wird ausgestrahlt am Donnerstag, den 23.05.2024 um 05:45 Uhr auf SWR.