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§ 219a - Infos über Abreibung verboten?

Donnerstag, 23.05.2024 05:45 Uhr
SWR
Donnerstag
23.05.2024
05:45 Uhr
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Viele Jahre lang sorgte Paragraf 219a für heftige Debatten. Er stellte Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften unter Strafe. Dagegen klagte 2017 die Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Internet-Seite über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Sie ging bis nach Karlsruhe. 2022 stellte die Ampelregierung den Antrag, Paragraf 219a aus dem Gesetzbuch zu streichen.

Textquelle: Presseportal

Die Sendung wird ausgestrahlt am Donnerstag, den 23.05.2024 um 05:45 Uhr auf SWR.

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