Weil Helmut Feldmann an einer unheilbaren Lungenkrankheit leidet, zieht er vors Bundesverfassungsgericht und fordert das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Seine Klage hat Erfolg: Mit Urteil vom 26. Februar 2020 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass es ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gibt.
Textquelle: Presseportal
Die Sendung wird ausgestrahlt am Donnerstag, den 23.05.2024 um 05:35 Uhr auf SR.
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