Viele Jahre lang sorgt Paragraf 219a für heftige Debatten. Er stellt Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften unter Strafe. Dagegen klagt 2017 die Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert. Sie geht bis nach Karlsruhe. 2022 stellt die Ampelregierung den Antrag, Paragraf 219a aus dem Gesetzbuch zu streichen.
Die Sendung wird ausgestrahlt am Dienstag, den 11.10.2022 um 05:45 Uhr auf SR.
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