Streitfall Sterbehilfe - Wer bestimmt über mein Ende?

Film von Erika Fehse

Quelle: Pressebild (ard2017)
Quelle: Pressebild (ard2017)

Hilfe zum Suizid - das wünschen sich einige Schwerstkranke, die ihr Leid nicht mehr ertragen können. Doch seit 2015 - nach langwierigen Diskussionen - ein neues Gesetz verabschiedet wurde, ist "geschäftsmäßige" Förderung der Selbsttötung strafbar. Bis zu drei Jahren Haft drohen. Welche Folgen hat das Gesetz für unheilbar Kranke, aber auch für Ärzte, die verunsichert sind, wie weit sie in der Begleitung ihrer Patienten gehen dürfen?


Hilfe zum Suizid - das wünschen sich einige Schwerstkranke, die ihr Leid nicht mehr ertragen können. Doch seit 2015 - nach langwierigen Diskussionen - ein neues Gesetz verabschiedet wurde, ist "geschäftsmäßige" Förderung der Selbsttötung strafbar. Bis zu drei Jahre Haft drohen. Welche Folgen hat das Gesetz für unheilbar Kranke, aber auch für Ärzte, die verunsichert sind, wie weit sie in der Begleitung ihrer Patienten gehen dürfen?

Um den § 217 wird heftig gestritten: Ein erfolgreiches Gesetz, sagen die einen, denn Sterbehilfevereine mussten ihre Tätigkeit in Deutschland einstellen. Ein unnötiges, schlecht gemachtes Gesetz, sagen die anderen, denn es untergrabe das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis in einer hoch sensiblen Situation.

Einige Ärzte befürchten, dass aus Angst vor möglichen Schwierigkeiten Patienten bei schwerstem Leid nicht mehr die Betäubungsmittel auf Vorrat erhalten, die sie brauchen. Denn die könne man auch zum Suizid verwenden. Die Befürworter des neu geschaffenen Paragrafen kämpfen dafür, die palliativmedizinische Versorgung weiter auszubauen. Sie sehen in der Forderung nach Selbstbestimmung am Lebensende eine Gefahr. Kranke und alte Menschen könnten sich unter Druck gesetzt fühlen, "freiwillig" aus dem Leben zu scheiden, um niemandem zur Last zu fallen.
Als im März 2017 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz entschied, dass der Staat Patienten in allergrößter Not ein Mittel zur Selbsttötung nicht verweigern dürfe, verhärteten sich erneut die Fronten. Entsetzen auf der einen, Hoffnung auf der anderen Seite. Über 120 Schwerstkranke beantragten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital. Von den Betroffenen forderte das BfArM unterschiedlichste Gutachten. Das Bundesgesundheitsministerium aber verhinderte die Herausgabe des Mittels. Es könne "nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen… aktiv zu unterstützen."

Der Film begleitet über ein Jahr lang zwei Schwerstkranke, die sich für den Fall des Falles einen "Notausgang" wünschen. Eine Witwe schildert eindrücklich, wie ihr unheilbar an ALS erkrankter Mann, dessen Antrag auf Natrium-Pentobarbital "keine Aussicht auf Erfolg" hatte, sich für das Sterbefasten entschied - als letzten Ausweg. Zu Wort kommen Palliativmediziner, die sich für und gegen die Hilfe zum Suizid aussprechen, Ethiker und Kirchenvertreter sowie Rechtsanwälte, die für Patientenrechte und Autonomie am Lebensende streiten.

Sterbehilfevereine, Ärzte und Schwerstkranke haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen den Paragraphen 217 eingelegt. Die Fronten sind abgesteckt. Nun warten alle auf die Entscheidung des Gerichtes noch in diesem Jahr. Wie weit geht unser Selbstbestimmungsrecht? Gibt es ein Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Ende?

Die Sendung wird ausgestrahlt am Dienstag, den 24.09.2019 um 03:25 Uhr auf Das Erste.

24.09.2019
03:25
Livestream
Audio-Format:stereo
Bild-Format:16:9
Farbe:farbe
Audio-Beschreibung: nein
Hörhilfe: ja
HDTV: ja
Logo-Event: nein
VPS:1569288300
Schlagwörter:Dokumentation/Reportage, Recht/Justiz, Gesundheit/Medizin
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