Getrennte Eltern - Der Streit um den Unterhalt

Quelle: Pressebild (ard2017)
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Ben, Tom und Sam wissen, dass ihr Vater keinen Unterhalt für sie bezahlt. Der Porsche und das Haus gehören angeblich der neuen Frau an Papas Seite. Und er behauptet, seine Geschäfte liefen schlecht. Deshalb könne er den Unterhalt nicht zahlen. "Sich arm rechnen" nennen Fachleute ein solches Verhalten. Andere Unterhaltspflichtige können tatsächlich nichts zahlen - weil sie wirklich arm sind. Kinder sollen aber nicht unter zahlungsunwilligen Eltern leiden. Also springt der Staat ein. Derzeit kostet das den Steuerzahler pro Jahr rund 1,5 Milliarden Euro.


"Papa hat Kohle, fährt einen Porsche, hat ein großes Haus": Das erzählen seine Söhne Ben, Tom und Sam. Sie wissen aber auch, dass ihr Vater keinen Unterhalt für sie bezahlt. Denn der Porsche und das Haus gehören angeblich der neuen Frau an Papas Seite. Und er behauptet, seine Geschäfte liefen schlecht. Deshalb könne er den Unterhalt nicht zahlen.

Fachleute nennen ein solches Verhalten "sich arm rechnen". Andere Unterhaltspflichtige können tatsächlich nichts zahlen, weil sie wirklich kein Geld haben und arm sind.

Kinder sollen aber nicht unter zahlungsunwilligen Eltern leiden. Also springt der Staat ein. Die Jugendämter zahlen bundesweit für aktuell rund 700.000 Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr den sogenannten Unterhaltsvorschuss. Derzeit kostet das den Steuerzahler pro Jahr rund eine 1,5 Milliarden Euro.

Der Staat versucht zwar, sich das Geld bei den Unterhaltsverweigerern zurückzuholen. Das gelingt aber nur in etwa 20 Prozent der Fälle. Wahrlich keine Erfolgsbilanz. Die Ursachen hierfür sind vielfältig.

Die Ämter stöhnen unter der Last der Neuanträge, sind personell zu gering besetzt. Doch Städte und Kreise haben nichts davon, zusätzliche Stellen im Jugendamt zu schaffen, die das eigene Budget belasten. Denn der Unterhaltsvorschuss ist ein sogenannter "durchlaufender Posten". Das Geld für den Unterhaltsvorschuss kommt vom Bund und den Ländern. Entsprechend fließen die erfolgreich zurückgeholten Gelder wieder zurück. Warum also sollten kommunale Jugendämter zusätzliche Stellen schaffen, die sie selbst bezahlen müssten, um die ausstehenden Gelder einzutreiben, die sie dann doch wieder abführen müssen?

Und dann gibt es noch weitere Hürden: Unterhaltspflichtige Eltern müssen zwar einen Arbeitsvertrag vorlegen, und das Finanzamt muss Auskunft erteilen über das Einkommen. Doch Abfragen bei der Bank, was tatsächlich auf dem Konto ist, oder beim Kraftfahrtbundesamt, ob das teure Auto nicht doch dem Kindsvater oder der Kindsmutter gehört, sind nicht möglich. Datenschutz!

Dazu kommt: Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind und den Anstellungsvertrag entsprechend "kreativ gestalten", hat das Jugendamt wenig Chancen. In einschlägigen Internetforen geben sich Väter Tipps und kennen alle Tricks: Manche erwirtschaften als Selbstständige ein Einkommen, das genau unterhalb des sogenannten Selbstbehalts liegt. Oder sie geben vor, arbeitslos zu sein, arbeiten aber schwarz.

Es gibt aber auch Eltern, die möchten nicht nur bezahlen, sondern ihre Kinder gemeinsam betreuen: einen halben Monat er, einen halben Monat sie. In diesem Fall fallen kaum Betreuungskosten an. Bei drei Kindern wären das rund 1.000 Euro. Oft geht dann der Streit um die Kinder los, es vermischen sich Unterhalts- und Umgangsrechtsfragen. Einige Eltern verabschieden sich deswegen aus zermürbenden Streitereien, tauchen ab und zahlen gar nichts mehr. Dann zahlt der Steuerzahler. Aber ist das die Lösung?

Die Sendung wird ausgestrahlt am Samstag, den 20.07.2019 um 18:30 Uhr auf tagesschau24.

20.07.2019
18:30
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Schlagwörter:Dokumentation/Reportage, Recht/Justiz, Familie
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