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Demo-Wissen

Samstag, 25.05.2019 07:00 Uhr
SR
Samstag
25.05.2019
07:00 Uhr
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Mahnwache, Protestzug oder Kundgebung - Demonstrationen können in vielen Formen stattfinden. Eine Demo zu machen, ist ein Grundrecht. Wie die Demo abläuft und was sie darf oder nicht, regelt ein Versammlungsgesetz. Genehmigt werden müssen Demos nicht, aber man muss sie anmelden.

Schon drei Leute reichen für eine öffentliche Versammlung aus. Aber auch ganz viele können nicht genug sein. Die Loveparade zum Beispiel durfte ab 2001 keine Versammlung mehr sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Wieso? "Die Loveparade steht nicht unter dem besonderen Schutz der Versammlungsfreiheit, weil sie nicht auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet ist," sagt Professor Bodo Pieroth, Versammlungsrechtsexperte von der Uni Münster. Eine Kundgebung reicht nicht, wenn der Hauptzweck Unterhaltung ist. Ungünstig für die Veranstalter: Ohne Demo-Status müssen sie die Müllentsorgung selbst zahlen.

Die Sendung wird ausgestrahlt am Samstag, den 25.05.2019 um 07:00 Uhr auf SR.

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