Jeder Mensch hat das Recht, jene Unterlagen einzusehen, die das Ministerium für Staatssicherheit der DDR über die eigene Person angelegt hat. So steht es im sogenannten "Stasi-Unterlagen-Gesetz" (Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik).
Das frühere Ministerium für Staatssicherheitsdienst ist der erste und einzige Geheimdienst weltweit, dessen komplettes Archiv geöffnet und zugänglich gemacht wurde. Mehr als zweieinhalb Millionen Menschen haben seit 1992 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Und immer noch werden täglich neue Anträge auf Akteneinsicht gestellt. Aber: Wie wird eine Akte gefunden? Wie ist das Archiv der BStU geordnet? Wo werden Akten gelagert? Wie werden die Archive gesichert? Wie werden zerstörte Akten zusammengesetzt? Und: Wer geriet ins Visier des MfS? Und warum? Wie entstanden die 111 Kilometer Aktenordner des Zentralen Stasiarchivs?
Am Beispiel von Detlef Chilla aus Sanitz bei Rostock zeigt der Film die Arbei
Die Sendung wird ausgestrahlt am Dienstag, den 16.07.2024 um 00:45 Uhr auf Radio Bremen TV.