

Am 22. Oktober 1960 verkündet das Schwurgericht Freiburg nach dreiwöchiger Hauptverhandlung das Urteil gegen den 23 Jahre alten Hilfsarbeiter Heinrich Pommerenke. Er wird zu sechs Mal lebenslänglich und weiteren zeitlichen Strafen von insgesamt 140 Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach 47 Jahren hinter Gittern stirbt er im Dezember 2008 im Gefängnis.
* Eine Region in Angst
Von September 1958 bis zum Juni 1959 werden zwischen Heidelberg, Schwarzwald und Basel auf einsamen nächtlichen Straßen, in Fußgängerunterführungen, auf Bahnhöfen und im Zug mindestens 30 Frauen überfallen, beraubt und vergewaltigt. Vier davon können nur noch tot aufgefunden werden. Die Brutalität des Täters, die Willkür, mit der er seine Opfer aussucht, und die Unberechenbarkeit, mit der er zuschlägt, erschrecken Justiz und Bürger gleichermaßen.
* Polizei tappt im Dunkeln
Die Polizei ist machtlos. Es gibt kein erkennbares Muster, nach dem der Täter vorgeht, keinen Plan, kein einleuchtendes Motiv, keinen vergleichbaren Fall auf den man bei den Ermittlungen zurückgreifen könnte. Der Mann ist ein Einzeltäter, ein Getriebener, der ständig seinen Aufenthaltsort wechselt, der sich wochenlang still verhält und dann wieder brutal zuschlägt, manchmal drei- oder viermal an einem Tag, danach ist alles wieder ruhig.
* Nur durch Zufall gestellt
Nur durch Zufall kommt die Polizei auf die Spur von Heinrich Pommerenke. Als dieser einen Anzug von der Reinigung abholt, lässt er eine Tüte im Geschäft liegen, darin ist auch seine Pistole. Der Angestellte ruft die Polizei. In einer wilden Verfolgungsjagd wird Pommerenke schließlich gestellt. Nach und nach kommen sämtliche Vergehen des äußerlich unauffälligen, sympathisch wirkenden jungen Mannes ans Tageslicht. Die Boulevardpresse berichtet, breitet alle Details der Verbrechen aus, nennt Pommerenke eine "Bestie" in Menschengestalt. Der Ruf nach der Todesstrafe für Heinrich Pommerenke wird laut.
* Der Prozess
In diesem Klima beginnt im Oktober 1960 der Prozess gegen Heinrich Pommerenke. Wichtig scheint damals vor allem, dass die Gesellschaft vor Heinrich Pommerenke geschützt wird, dass er weggeschlossen, verwahrt wird - auf Lebenszeit. Pommerenke wird schuldig befunden des Mordes in vier Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, des versuchten Mordes in 12 Fällen, vielfacher weiterer Vergewaltigungen, schwerem Raub und Erpressung.
* Zeitzeugen, Familienangehörige und Opfer berichten
Die Dokumentation geht der Lebensgeschichte von Heinrich Pommerenke nach. Woher kam er? In welchem Milieu wuchs er auf? Welche fatalen Vorbedingungen und Wendungen bestimmten seinen Lebenslauf? Wie wurde er zum Mörder? Und: Warum musste er im Gefängnis sterben? Hätte es eine Chance auf Resozialisierung und Freilassung gegeben? Vor der Kamera äußern sich Pommerenkes Schwester, frühere Opfer, Justizbeamte, Polizisten und Psychologen zu dem Fall.
Die Sendung wird ausgestrahlt am Montag, den 09.07.2018 um 21:00 Uhr auf SWR.