WISO
WISO-Tipp: Urlaubswünsche durchsetzen
Darauf müssen Sie achten
Die gute Nachricht vorweg: Den Urlaub muss der Chef gewähren. Er steht Ihnen gesetzlich zu. Wer jedoch den Urlaub eigenmächtig antritt, dem droht die fristlose Kündigung.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz gilt: Bei einer Fünftagewoche erhalten Arbeitnehmer 20 Urlaubstage pro Jahr. Im Durchschnitt gewähren Arbeitgeber sogar noch mehr - knapp 29 Urlaubstage. Doch wie sieht es mit Ihren Urlaubswünschen aus? Müssen Arbeitgeber auf Ihre Termine eingehen? In vielen Arbeits- oder Tarifverträgen sind individuelle Regelungen rund um den Urlaub verankert. Auch betriebliche Belange können Ihren Wünschen entgegenstehen.
Clever ist es in jedem Fall, sich mit Kollegen abzusprechen. Besonders wenn Sie in den Schulferien freihaben wollen, beantragen Sie Ihren Urlaub so früh wie möglich. Wichtig: Ein Urlaub gilt erst als genehmigt, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag bewilligt hat.
Der WISO-Tipp beantwortet wichtige Fragen rund um den Urlaubsantrag. Wer hat Vorrang in der Ferienzeit? Sind Betriebsferien zwingend? Wann verfallen nicht genommene Urlaubstage? Darf der Chef Sie aus dem Urlaub zurückholen oder Ihren bewilligten Antrag kurzfristig zurückziehen? Und: Wer kommt dann für die Kosten auf?
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Die Sendung wird ausgestrahlt am Mittwoch, den 29.01.2020 um 04:00 Uhr auf ZDF.
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