Akte D - Das Versagen der Nachkriegsjustiz

Ein Film von Christoph Weber

Quelle: ARD-Pressebild
Quelle: ARD-Pressebild

Nachrichtenbilder, die in den vergangenen Monaten für Erstaunen gesorgt haben: Hochbetagte Männer werden verhaftet und vor Gericht gestellt, angeklagt für Verbrechen, die in der NS-Zeit begangen worden sind - vor mehr als 70 Jahren. Wie kann das sein? Was hat die deutsche Justiz in den Jahrzehnten der Nachkriegszeit gemacht? Warum hat sie so viele Täter weder gefasst noch verurteilt?
Mehr als 500.000 Deutsche, so schätzen Historiker heute, waren an den Verbrechen des NS-Regimes beteiligt. Zunächst übernahmen die Alliierten die Aufgabe, die Schuldigen zu bestrafen. Bis 1949 wurden 50.000 NS-Täter abgeurteilt. Dann ging die Verfolgung von NS-Verbrechen in die Hände der deutschen Justiz über - seitdem sind nicht einmal mehr 1.000 Täter rechtskräftig verurteilt worden.
Die Geschichte verlief in West- und Ostdeutschland sehr unterschiedlich - und hatte doch ein ähnliches Ergebnis. Während sich die DDR nach einigen spektakulären Schauprozessen für "nazifrei" erklärte, war es in der Bundesrepublik die Justiz selbst, die eine konsequente Verfolgung von NS-Verbrechen über Jahrzehnte verhinderte. Als sich nach dem Ende des Kalten Krieges Archive in aller Welt öffneten und Ermittler aus dem Ausland tätig wurden, sah man sich auch in Deutschland gezwungen zu handeln. Doch da war es in den meisten Fällen zu spät, die Täter waren verstorben oder verhandlungsunfähig. Die Dokumentation von Christoph Weber enthüllt, wie die Justiz dabei mitgewirkt hat, dass zahllose NS-Täter straffrei geblieben sind.
"Akte D" ist eine neue, investigative Dokumentationsreihe, die die Zuschauer auf Spurensuche in die Vergangenheit mitnimmt und mit Mythen und Glorifizierungen der deutschen Nachkriegszeit aufräumt. 2015 wurde diese Reihe mit dem Grimme-Preis ausgezeichnet.

Die Sendung wird ausgestrahlt am Donnerstag, den 27.10.2016 um 00:10 Uhr auf WDR.